Hier gibt es die Informationen zu unseren Preisen und Investitionsmöglichkeiten
1
Hausanschluss
Hiermit erwerben Sie einen Anteil an unserer Genossenschaft.
Die Genossenschaft gibt Ihnen die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz und stellt Ihnen die Übergabestation im Haus zur Verfügung.
2
Grundstücksanschluss
Hiermit erwerben Sie einen Anteil an unserer Genossenschaft.
Die Genossenschaft gibt Ihnen die zukünftige Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz.
Arbeitspreis
Grundgebühr
€
Darlehen
Eine Genossenschaft hat die Möglichkeit, zur Finanzierung oder Modernisierung von Gegenständen ihres Anlagevermögens Darlehen von ihren Mitgliedern anzunehmen, selbst wenn sie keine Erlaubnis zum Betreiben von Einlagen nach dem Kreditwesengesetz besitzt. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 21 b Abs. 1 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So darf die Darlehenssumme bei einem Mitglied, das kein Unternehmer ist, den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten.
Für uns bedeutet dies, wir können die Zinszahlungen an unseren Mitglieder bei einem freiwilligen Darlehen geben, anstatt die Zinszahlungen an Banken geben zu müssen. Hierzu wird es zwei Angebote mit zwei unterschiedlichen Laufzeiten geben. Mindestanlagesumme ist jeweils 2000€.
5 Jahre
Mindestanlagesumme: 2000€
Maximalanalgesumme: 25000€
10 Jahre
Mindestanlagesumme: 2000€
Maximalanalgesumme: 25000€
* Die Vorgaben in § 21 b Abs. 1 Nr. 4 GenG betreffend des jährlichen vereinbarten Sollzinssatzes sind zu beachten